Bedingungen für Transportpartner
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers für Transport-, Kurier- und Logistikleistungen
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Transport-, Kurier-, Express-, Sonderfahrten-, Direktfahrten- und Logistikdienstleistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
1.2 Sie gelten für Einzelaufträge, Daueraufträge sowie sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, sofern der Auftraggeber ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften des HGB, der CMR sowie sonstige einschlägige nationale und internationale Transportvorschriften.
2. Auftragserteilung
2.1 Aufträge können schriftlich, per E-Mail, WhatsApp, SMS oder sonstiger Textform erteilt werden.
2.2 Ein Auftrag gilt als angenommen, sobald der Auftragnehmer diesen bestätigt oder mit der Durchführung beginnt.
2.3 Mit Auftragsannahme erkennt der Auftragnehmer diese AGB uneingeschränkt an.
2.4 Die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer oder Dritte ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
2.5 Verstößt der Auftragnehmer gegen Punkt 2.4, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und entstandene Schäden geltend zu machen.
2.5 Rechnung und Ablieferbelege sind an Shukair@lh-transport.de innerhalb 3 Werktage zu schicken.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Vereinbarte Preise gelten als Festpreise.
3.2 Sämtliche Kosten für Personal, Fahrzeug, Kraftstoff, Maut, Versicherungen und sonstige Betriebskosten sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten.
3.3 Zusatzkosten werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vergütet.
3.4 Rechnungen dürfen erst nach vollständiger Leistungserbringung gestellt werden.
3.5 Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang einer vollständigen und prüffähigen Rechnung.
3.6 Rechnungen müssen Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., Auftragsnummer, Ablieferbeleg, Lieferschein, Frachtdokumente und sonstige vereinbarte Nachweise enthalten.
3.7 Fehlerhafte, unvollständige oder nicht prüffähige Rechnungen gelten als nicht eingegangen.
3.8 Die Zahlungsfrist beginnt erst mit Eingang einer korrigierten und vollständigen Rechnung.
3.9 Der Auftraggeber haftet nicht für verspätete Zahlungen, die durch fehlerhafte Rechnungen oder fehlende Unterlagen verursacht werden.
3.10 Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen bis zur vollständigen Klärung offener Sachverhalte zurückzuhalten.
4. Durchführung des Transportes
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen, fachgerechten und termingerechten Durchführung aller Aufträge.
4.2 Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
4.3 Es dürfen ausschließlich verkehrssichere, zugelassene und ausreichend versicherte Fahrzeuge eingesetzt werden.
4.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Fahrer über die erforderlichen Fahrerlaubnisse verfügen.
4.5 Verzögerungen, Unfälle, Fahrzeugausfälle oder sonstige Störungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
4.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers aktuelle Standortinformationen des Fahrzeugs bereitzustellen.
4.7 Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Sendungsstatus zu verlangen.
5. Wartezeiten
5.1 Wartezeiten bis zu 12 Stunden gelten mit dem vereinbarten Frachtpreis als abgegolten.
5.2 Darüber hinausgehende Standzeiten werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung vergütet.
5.3 Mündliche Vereinbarungen über Wartegelder sind ausgeschlossen.
6. Termine, Verspätungen und Vertragsverletzungen
6.1 Vereinbarte Lade- und Liefertermine sind verbindlich.
6.2 Bei schuldhafter Verspätung von mehr als 2 Stunden erfolgt eine Kürzung der Fracht um 20 %.
6.3 Bei schuldhafter Verspätung von mehr als 4 Stunden erfolgt eine Kürzung der Fracht um 40 %.
6.4 Bei schuldhafter Verspätung von mehr als 8 Stunden behält sich der Auftraggeber vor, die Vergütung angemessen zu kürzen oder abzulehnen, sofern die Leistung ihren wirtschaftlichen Zweck verloren hat.
6.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6.6 Nichterscheinen zur vereinbarten Ladezeit gilt als schwerwiegende Pflichtverletzung.
6.7 In diesem Fall haftet der Auftragnehmer für sämtliche Ersatz- und Folgekosten.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und der CMR.
7.2 Dies gilt insbesondere für Verlust von Gütern, Beschädigung von Gütern, Fehlverladungen, Falschzustellungen, Lieferverzögerungen und Pflichtverletzungen.
7.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Pflichtverletzungen des Auftragnehmers beruhen.
7.4 Höhere Gewalt bleibt von der Haftung ausgenommen.
8. Stornierungen
8.1 Stornierungen durch den Auftraggeber sind bis 12 Stunden vor Ladebeginn kostenfrei möglich.
8.2 Danach können maximal 50 % der vereinbarten Fracht berechnet werden.
8.3 Stornierungen bedürfen der Textform.
9. Dokumente und Nachweise
9.1 Sämtliche Ablieferbelege, Lieferscheine und Frachtdokumente sind vollständig vorzulegen.
9.2 PODs (Proof of Delivery) sind spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Entladung zu übermitteln.
9.3 Erfolgt die Übermittlung verspätet, wird die Fracht um 20 % gekürzt.
9.4 Erfolgt die Übermittlung später als 24 Stunden nach Entladung, kann die Vergütung um bis zu 50 % gekürzt werden.
9.5 Bis zur vollständigen Vorlage aller Dokumente kann die Zahlung zurückgehalten werden.
10. Versicherungspflicht
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
10.2 Zusätzlich ist eine Frachtführerhaftungsversicherung gemäß HGB/CMR nachzuweisen.
10.3 Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, aktuelle Versicherungsnachweise anzufordern.
10.4 Werden Versicherungsnachweise nicht vorgelegt, kann die Auftragsvergabe verweigert werden.
11. Paletten- und Lademittelhaftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche übernommenen Europaletten, Gitterboxen und sonstige Lademittel.
11.2 Nicht getauschte, verlorene oder beschädigte Lademittel werden zum aktuellen Wiederbeschaffungswert berechnet.
11.3 Der Nachweis ordnungsgemäßer Übergabe obliegt dem Auftragnehmer.
12. Vertraulichkeit
12.1 Sämtliche Kunden-, Preis-, Transport- und Geschäftsinformationen sind streng vertraulich zu behandeln.
12.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers unzulässig.
12.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Geschäftsbeziehung hinaus.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
13.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen, Schäden, Ersatzkosten und sonstige Ansprüche mit offenen Rechnungen zu verrechnen.
13.2 Zahlungen können bis zur vollständigen Klärung aller offenen Sachverhalte zurückbehalten werden.
14. Compliance und Gesetzestreue
14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften.
14.2 Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Verstöße gegen Sozialvorschriften berechtigen den Auftraggeber zur sofortigen Vertragsbeendigung.
14.3 Hierdurch entstehende Schäden trägt der Auftragnehmer.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
16.3 Nebenabreden bestehen nicht.
16.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Annahme des Auftrags die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser AGB.
